Antwort
Mit dem 31.12.2020 wird die Meldepflicht gültig. Sie gilt grundsätzlich für die gewerbliche Nutzung von Anlagen mit nichtionisierender Strahlung, die du für kosmetische oder auch andere nichtmedizinische Zwecke einsetzen möchtest. Spätestens zwei Wochen, bevor du die Geräte zum ersten Mal nutzt, muss die Anmeldung erfolgen. Nutzt du die Anlagen schon länger, hast du ab dem 31.12.2020 bis zum 31.03.2021 Zeit, diese zu melden.