Antwort
Im Rahmen der Benutzung einer Anlage muss eine Dokumentation immer über wenigstens drei Jahre aufbewahrt werden. Es gibt Vorgaben, was in einer Dokumentation enthalten sein muss. Nachzuweisen bei einer Kontrolle sind:
- Name und Funktionen der Anlage
- Nachweis über die Prüfung der ordnungsgemäßen Installation
- Nachweis über die Einweisung zur fachgerechten Handhabung durch die NutzerInnen
- Nachweis über die Daten zur Inspektion und Wartung, sowie die Ergebnisse der Kontrollen
- Nachweise über die durchgeführten Instandhaltungsmaßnahmen, sowie das Unternehmen, welches die Kontrolle übernommen hat
- Alle Daten über mögliche Funktionsstörungen sind zu vermerken. Hier muss auch eingetragen werden, um welche Art von Störungen es sich handelt, was die Folgen für die Anlage sind und ob ein Bedienungsfehler vorlag.
Empfehlenswert ist die genaue Dokumentation aller Vorgänge in Bezug auf die Anlage.