Im Kosmetikbereich haben KundInnen heute die Möglichkeit, zahlreiche Behandlungen vornehmen zu lassen. Vielleicht haben Sie auch schon davon gehört, dass KundInnen unzufrieden mit einer Behandlung waren oder es sogar zu Verletzungen gekommen ist. Gerade Anwendungen, bei denen Geräte mit Strahlung verwendet werden, brauchen Erfahrung. Die NiSV soll nun dafür sorgen, dass KundInnen besser geschützt werden und ist daher auch für Ihre Arbeit als KosmetikerIn wichtig.

Die NiSV in der Übersicht

NiSV ist die Abkürzung für die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“. Sie arbeiten in Ihrem Studio mit IPL oder mit einem Laser? Sie führen Ultraschall bei Ihren KundInnen durch? Dann ist die NiSV für Sie auf jeden Fall relevant.

Natürlich legen Sie großen Wert darauf, dass Sie und Ihre MitarbeiterInnen richtig geschult sind. Das ist jedoch nicht überall so. Da die Behandlungen mit den genannten Geräten aktuell noch ohne Qualifikation durchgeführt werden können, steigt die Gefahr einer unsachgemäßen Behandlung der KundInnen an.

In der Verordnung wird festgelegt, dass ein Fachkundenachweis zu erbringen ist. Hiermit wird sichergestellt, dass Sie und Ihre MitarbeiterInnen sich auch wirklich mit den Geräten auskennen und die Gefahren und Risiken einschätzen können.

Brauchen alle KosmetikerInnen den Fachkundenachweis? 

Wenn Sie in Ihrem Salon mit Gleichstromgeräten, Nieder- oder Hochfrequenzgeräten, Magnetfeldgeräten, Laser, Ultraschall oder IPL arbeiten, wird der Nachweis notwendig. Dieser muss aber nicht nur durch die InhaberIn des Salons erbracht werden. Alle MitarbeiterInnen, die mit den Geräten Behandlungen durchführen, benötigen den Nachweis. Die Vorgabe ist unabhängig davon, welche Berufserfahrung und Ausbildung bereits vorliegen.

Der Nachweis muss spätestens am 31.12.2021 vorliegen. Ist er zu dem Zeitpunkt nicht vorhanden, dürfen die Behandlungen nicht mehr angeboten und durchgeführt werden.

Warum wurde die NiSV jetzt ins Leben gerufen?

Verbrennungen, Schmerzen, Rötungen oder auch andere Verletzungen der Haut können bei unsachgemäßer Behandlung entstehen. Oft bekommen KosmetikerInnen nur eine kurze Einführung durch den Gerätehersteller. Teilweise werden diese Informationen dann einfach aus zweiter Hand an die KollegInnen weitergegeben.

Für die KundInnen ist es nicht nachvollziehbar, welche Ausbildung die KosmetikerInnen haben. Besteht jedoch schon eine Vertrauensbasis, werden Ihre KundInnen vielleicht gar nicht nachfragen. Dabei ist es ihr gutes Recht, optimal aufgeklärt zu werden. Dies beinhaltet auch die Gefahren, die durch die Behandlungen entstehen können.

Damit sich KundInnen bei wirklich allen Anbietern sicher fühlen können, wird nun der Fachkundenachweis notwendig. Sie erlernen in mehreren Modulen das notwendige Wissen für Behandlungen mit den genannten Geräten.

Dokumentation für die Anlagen nicht vergessen

Alle Behandlungen, die mit den Geräten durchgeführt werden, müssen nach der NiSV nachvollziehbar sein. Sie werden also im Rahmen der Verordnung eine neue Form der Dokumentation durchführen müssen, damit Sie die Behandlungen weiter durchführen dürfen.

Zudem wird es einige Änderungen geben, was die Behandlungen selbst angeht. So werden für einige Anwendungen Approbationen benötigt. Auch ein Fachkundenachweis reicht dann nicht aus. Die Entfernung von Permanent-Make-up oder Tätowierungen ist nur einer der Aspekte, der dazugehört. 

Sie sehen, das Thema ist komplex. Umso wichtiger ist es, dass Sie rundherum informiert sind und Sich möglichst frühzeitig mit den Rahmenbedingungen beschäftigen. Alle Informationen zur NiSV sowie zur Durchführung des Fachkundenachweises finden Sie auf dieser Webseite.

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