In Hinblick auf kosmetische und sonstige nichtmedizinische Behandlungen hat sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (kurz: BMU) entschieden, die NiSV ins Leben zu rufen. Für dich als KosmetikerIn ist es vor allem wichtig zu wissen, was die Beweggründe hinter der Verordnung sind, wen sie schützen soll und welche Vorteile sie für dich hat.   

Schutz der Kunden und Qualität der Arbeit im Vordergrund 

Der Einsatz von Geräten mit nichtionisierender Strahlung ist in Kosmetikstudios an der Tagesordnung. Behandlungen mit dem Ultraschallgerät gehören ebenso dazu, wie Einsätze eines Lasers oder Nieder- und Hochfrequenz-Gerätes.

Wie wahrscheinlich ist es, dass du dich mit diesen Geräten behandeln lassen würdest, wenn du nur wenig Ahnung von der Materie hast? Da du wahrscheinlich sowohl die Vorzüge, als auch die Gefahren der Geräte kennst, lautet deine Antwort vermutlich: sehr unwahrscheinlich. Kunden, die diese Anwendungen in Anspruch nehmen, kennen jedoch die Risiken nur selten, oder nur in einem geringen Maß. Bisher darf wirklich jeder am Kunden arbeiten und es wird nicht geprüft, wie gut dessen Ausbildung ist und welche Qualitätsstandards erfüllt werden. Neben Behandlungsfehlern, die zu optischen Schäden führen können, sind auch Verletzungen und bleibende Schäden möglich.

Durch die NiSV wird sich dies deutlich ändern. Die Verordnung ist für dich und deine KundInnen ein sicherer Schritt zu einem vertrauensvollen Verhältnis und einer qualitativ hochwertigen Arbeit.  Eine Anhebung der Qualitätsstandards wird durchgeführt.

Wichtig: Jede KosmetikerIn sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, benötigen ein Zertifikat zu den Geräten, die sie in der Behandlung nutzen.  

Reduzierung der Gefahr von Körperverletzungen 

Behandlungen mit apparativer Kosmetik können mit einem Risiko verbunden sein. Die Reaktionen deiner KundInnen auf die Strahlung ist nicht vorhersehbar.  Doch die Gefahr einer Verletzung ist deutlich größer, wenn du nicht die optimale Ausbildung genossen hast.  

Je besser du das Gerät kennst und je mehr du über dessen Funktionsweise sowie die Stärken und Schwächen weißt, desto geringer ist die Gefahr für den Kunden und auch für dich. Bei einer eventuellen Verbrennung auf der Haut wäre der Kunde zu Recht empört, und es ist ihm möglich, Anzeige zu erstatten – durch deine korrekte und qualitativ hochwertige Ausbildung wirst du die häufigsten Fehler vermeiden und als KosmetikerIn einen hervorragenden Ruf bekommen.

Durch deine Schulung bei younea.education kennst du dich mit den Vorgaben der NiSV aus. Du bist bestens darüber informiert, wie du dein Gerät verwendest und wann dieses gewartet werden muss.

Die Vorgaben der NiSV richten sich an alle Personen, die mit Geräten mit nichtionisierender Strahlung arbeiten. Erkenntnisse zeigen, dass es beim Kauf der Geräte oft nur eine schnelle Einführung gab. Eine kurze Schulung für einen Tag vermittelt nicht das Wissen, das für eine sichere Arbeit mit den Geräten wichtig ist. Du und deine Mitarbeiter bekommen durch die NiSV die Chance, sich von der Konkurrenz abzuheben und ein noch umfangreicheres Wissen zur korrekten Nutzung der Geräte zu erlangen.  

Kosmetikerinnen, die sich nicht weiterbilden und damit auch einer ganzen Branche schaden können, werden mit dem Inkrafttreten der NiSV nach und nach die Branche verlassen müssen.  

Nachverfolgung und Dokumentation zu den Geräten 

Der Fachkundenachweis ist so aufgebaut, dass du hier ein umfangreiches Wissen erlangst. Dieses bezieht sich auf den Körper und dessen Behandlung, sowie die Handhabung und die Funktionsweise der Geräte.  

In vielen Kosmetikstudios stehen Geräte, die mit einer nichtionisierenden Strahlung arbeiten. Doch woher kommen diese Geräte? Möglicherweise wurden sie günstig im Ausland oder aus zweiter Hand gekauft. Vielleicht waren sie auch ein Schnäppchen aus einer Lagerräumung. Gerade der Kauf von Geräten aus China ist noch immer ein großes Problem. Neben der richtigen Handhabung ist es ebenfalls wichtig, dass die Geräte von hoher Qualität sind. Produkte aus dem Ausland oder aus Lagerräumungen, welche den Qualitätsstandards nicht entsprechen, müssen erkannt werden.

Vielleicht hast du weder eine Einweisung noch eine Qualifikation erhalten. Möglicherweise ist dir auch gar nicht bewusst, in welchen Intervallen die Geräte gewartet werden müssen. Alle diese Aspekte werden im Rahmen der NiSV thematisiert und so verbessert.  

Es ist wichtig, dass nicht nur der Hersteller Einweisungen in die Geräte geben und Wissen vermitteln darf. Eine einseitige Wissensvermittlung bringt nur bedingt Vorteile mit sich. Durch die NiSV wird sichergestellt, dass KosmetikerInnen in Zukunft ein umfangreiches Wissen aufbauen und stabilisieren und einer einheitlichen Regelung unterliegen. Dadurch wird das Vertrauen in die Branche der Kosmetik deutlich steigen und auch dein Kundenstamm wachsen.  

Erfahre hier noch mehr über die NiSV und deren Vorteile und entdecke die Möglichkeit, mit einer Schulung bei younea.education deinen Wissenstand zu festigen, zu erweitern und einen Fachkundenachweis zu erhalten.

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