Alle KosmetikerInnen die entweder mit Ultraschall, Hochfrequenz, Radiofrequenz, Niederfrequenz* oder Laser / IPL (Optische Strahlung) arbeiten, brauchen den sogenannten Fachkundenachweis. Dieser Fachkundenachweis wird bei einem anerkannten Schulträger gemacht und bei einer akkreditierten Personenzertifizierungsstelle geprüft. 

Wenn man bis zum  05.12.2021 noch keine 5 Jahre Berufserfahrung, eine staatlich anerkannte Kosmetikausbildung oder Meister im Kosmetikhandwerk war,

kommt noch der Basiskurs “Grundlagen der Haut und deren Anhangs Gebilde” hinzu. Mit dem Bestehen der Multiplechoice – Prüfung sind die KosmetikerInnen dann ihrer Verpflichtung nachgekommen und müssen sich 5 Jahre lang keine Gedanken mehr um Geldbußen machen. Nach 5 Jahren wird ein sogenannter „Auffrischungskurs“ von 8 Lerneinheiten fällig.

Eines der größten Missverständnisse, welches aktuell immer noch über allen Köpfen schwebt, ist es, dass nur jeweils eine Person eines Studios den Fachkundenachweis erlangen muss. Jede KosmetikerIn braucht Ihren eigenen sogenannten „Technologie – Führerschein“ des jeweiligen Fachkundemoduls und ist so auch zu sehen. Insbesondere für die Nutzung einer bestimmten “Nichtionisierenden Strahlung” bzw. Schallwellen, ist dieser Nachweis von sehr wichtiger Bedeutung.

Wofür soll das alles gut sein? 

Bisher ist die Kosmetikbranche immer noch eine völlig unregulierte Branche, in der jeder „machen konnte was er wollte“. Der Beruf „KosmetikerIn” war und ist bis heute noch kein offiziell geschützter Beruf. Mit der NiSV und dem dazugehörigen Fachkundenachweis wird der aktuelle Wissensstand und das grundsätzliche Fachwissen des in der Kosmetikbranche arbeiteten Menschen auf ein komplett neues Niveau gehoben. Durch dieses zusätzliche Verständnis von Technologien, können die Damen und Herren in den Instituten viel selbstbewusster gegenüber Handelsvertretern, Herstellern und Kunden auftreten.

Neue Argumente, umfangreiche Erklärungen auf Reaktionen der Haut, sowie neue Behandlungserfolge werden nur ein kleiner positiver Teil dessen sein, was sich durch den Fachkundenachweis verändern wird.

Mit dem zusätzlich erlangten Fachwissen, haben die KosmetikerInnen also einen echten Mehrwert für die tägliche Arbeit in Ihrem Institut geschaffen.

Daher bin ich fest davon überzeugt, dass die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nicht ionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen, BMU (Bundesministerium für Umwelt und Strahlenschutz) eine große Bereicherung für die gesamte Kosmetikbranche darstellt.

Mehr Informationen bekommst du unter www.younea.education oder www.nisv-schule.de 

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